Wir empfehlen Ihnen dringend, sofort nach Diagnose Lungenhochdruck mit NYHA Klasse III beim Bundessozialamt einen Behindertengrad von mehr als 50% zu beantragen. Bereits bei Antragstellung genießen Sie einen Kündigungsschutz, der für Ihre Zukunft sehr wichtig sein kann.
Bitte kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.
Bei Lungenhochdruck handelt es sich um eine unheilbare, chronische Erkrankung, die Sie berechtigt div. Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.
Hierfür sollten Sie folgende Punkte abklären:
- Wurde die Diagnose in einem Lungenhochdruck Spezialzentrum gestellt?
- Sind die dafür notwendigen Untersuchungen bereits erfolgt? (z.B. Thoraxröntgen, EKG, Herzultraschall, 6-Minuten-Gehtest und Rechtsherzkatheter)
- Bekomme ich bereits Medikamente zur Behandlung des Lungenhochdrucks?
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